News
Bade-Licht-Therapie auf Kassenkosten
Jetzt auch für Neurodermitiker
Gute Nachrichten für Hautpatienten, die sich mit einem atopischen Ekzem quälen: Ab Oktober übernehmen die Krankenkassen bei mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis die Kosten für die Balneophototherapie.
Salz und Sonne — Balsam für die Haut
Hautpatienten profitieren oft von Bestrahlungen mit UV-Licht. Wird die Lichttherapie mit einer Badetherapie ergänzt, spricht man von einer Balneophototherapie. Seit Jahren setzt man diese Methode bei Patienten mit Schuppenflechte erfolgreich ein, die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass eine Form der Balneophototherapie jetzt auch für Neurodermitispatienten in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen wird: und zwar die Photo-Sole-Therapie mit Salz und Licht. Grundlage dafür waren Studien, bei denen diese Therapie eine bessere Wirkung auf Neurodermitishaut hatte als die „trockene“ Bestrahlung mit UV-Licht.
35 Mal baden auf Kasse
Die Photo-Sole-Therapie holt im Prinzip das Tote Meer in die Wanne einer Hautarztpraxis. Denn seit Langem ist bekannt, dass das Baden in diesem besonders salzreichen Wasser in Kombination mit dem natürlichen Sonnenlicht eine heilende Wirkung auf die von Schuppenflechte oder Neurodermitis geplagte Haut hat. In der Hautarztpraxis funktioniert das folgendermaßen: Der Patient liegt etwa 20 Minuten lang in einem Salzbad und wird gleichzeitig oder direkt danach mit UV-B-Licht bestrahlt. 3 bis 5 Mal pro Woche sollte er dafür in die Wanne steigen, insgesamt sind pro Behandlungszyklus bis zu 35 Anwendungen auf Kassenkosten möglich.
Wo gibt´s die Bade-Licht-Therapie?
Die Photo-Sole-Therapie ist nur bei Hautärzten möglich, die spezielle Kenntnisse für diese Behandlung nachweisen können. Auch müssen die passenden Geräte zur Ganzkörper-Rundum-Bestrahlung vorhanden sein. Welche Hautärzte Balneophototherapien anbieten, hat der Bundesverband der Deutschen Dermatologen auf einer laufend aktualisierten Liste zum Herunterladen zusammengestellt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss